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1. Berührungspunkte für natürliche
Personen
Das Steuerrecht für natürliche Personen betrifft
zahlreiche Lebensbereiche: berufliche Tätigkeit, Vorsorge,
Erbschaften und Schenkungen, Immobilien, Familienverhältnisse
sowie Vermögen und dessen Erträge (inklusive
Kryptowährungen). Auch das Steuerverfahrensrecht spielt eine
zentrale Rolle.
2. Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vs.
Privatvermögen
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts (u.a. BGE
9C_537/2024) bestätigt den Trend zur strengen Qualifikation
von Liegenschaftsgeschäften als gewerbsmässigen Handel.
Entscheidende Indizien sind hohe Fremdfinanzierung (über 2/3),
Nähe zur beruflichen Tätigkeit (z.B. Makler,
Gastronomie), Renditeoptimierung sowie die Verwaltung über
eigene Gesellschaften. Die ursprüngliche Bedeutung von
planmässigem und regelmässigem Handeln ist in der Praxis
weniger relevant geworden. Es zeigt sich eine implizite Schaffung
des selbständigerwerbenden Liegenschaftsverwalters.
3. Steuerverfahrensrecht
Das Steuerverfahrensrecht umfasst insbesondere das
Einspracheverfahren: Die Einsprache ist kostenlos und hemmt die
Rechtskraft der Veranlagung. Sie muss formell und fristgerecht (30
Tage) erfolgen, wobei die Frist bei Zustellungen am Wochenende erst
am nächsten Werktag beginnt. Die Zustellung kann per B-Post,
A-Post, A-Post Plus oder eingeschrieben erfolgen, wobei jeweils
spezifische Nachweisprobleme auftreten. Bei interkantonalen
Wohnsitzstreitigkeiten ist die Ansässigkeitsbestimmung
zentral, insbesondere wegen der unterschiedlichen kantonalen Praxis
und der Gefahr von Doppelbesteuerung.
4. Unterjährige Steuerpflicht
Ein unterjähriger Wechsel der Steuerpflicht kann durch Zuzug
oder Wegzug entstehen, sowohl national als auch international. Die
Schweiz teilt die Steuerperiode entsprechend auf und wendet
für die Satzbestimmung eine Annualisierung an. Bei
interkantonalen Umzügen ist der Wohnsitzkanton per 31.12.
für das gesamte Jahr zuständig. Auch bei Wegzug ins
Ausland mit verbleibender Liegenschaft in der Schweiz bleibt eine
beschränkte Steuerpflicht bestehen.
5. Gesetzes- und Praxisänderungen
2025/2026
Grössere Reformen stehen bevor, insbesondere bei der
Wohneigentumsbesteuerung. Werterhaltende Renovationen sollten
möglichst vor Inkrafttreten vorgenommen werden. Es gibt offene
Fragen zur Einführung einer Liegenschaftssteuer und zu den
Modalitäten auf Kantons- oder Gemeindeebene. Zudem sind
Änderungen bei der Säule 3a relevant: Ab 2025 sind
Nachzahlungen bei Beitragslücken möglich, ab 2026
können erstmals Lücken geschlossen werden.
Überhöhte Beiträge können auf Antrag und mit
Bescheinigung der Steuerbehörde rückerstattet werden.
6. Abstimmungsausblick
Mehrere steuerrechtlich relevante Volksabstimmungen stehen an:
- Erbschaftssteuerinitiative: Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer von 50% mit CHF 50 Mio. Freibetrag, Abstimmung am 30. November 2025. Rückwirkung ist möglich, aber Massnahmen gegen Steuervermeidung greifen erst nach Übergangsbestimmungen. Die Initiative wird vom Bundesrat und Parlament abgelehnt; Auswirkungen wären u.a. Abwanderung von Vermögenden und Standortnachteile für Familienunternehmen.
- Individualbesteuerung: Volksabstimmung im März 2026 über die zivilstandsunabhängige Besteuerung. Ehepaare werden individuell besteuert, Kinderabzüge werden hälftig aufgeteilt. Der Systemwechsel ist umstritten, insbesondere wegen Nachteilen für Einverdiener-Ehepaare.
- Weitere Initiativen: Darunter die Initiative zur Abschaffung der Diskriminierung von Ehepaaren und das Entlastungspaket 27 mit Sparmassnahmen und der Abschaffung privilegierter Kapitalbesteuerung (geplante Inkraftsetzung per 2027).
7. Planungsmöglichkeiten und Empfehlungen
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.
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