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Die Distribution von Guthabenkarten, die von einer Drittperson ausgegeben werden undin einem Dreiparteienverhältnis eingesetzt werden können (z.B. Paysafecard, Aplauz etc.),war bisher in der Schweiz eine Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich desGeldwäschereigesetzes fiel. Neuerdings beabsichtigt die FINMA dies in der Schweiz zuändern, wobei sie dazu weder anfechtbare Verfügungen erlässt noch ihr eigenesRundschreiben zu diesem Thema aktualisiert. Vielmehr hat die FINMA die SchweizerSelbstregulierungsorganisationen (SRO) angewiesen, eigene Mitteilungen zu publizieren,wonach der Vertrieb dieser Guthabenkarten dem GwG unterstehe und betroffeneDistributorinnen bis spätestens 31. Dezember 2025 ein Anschlussgesuch bei einer SROeinreichen müssten. Die Autorinnen analysieren die rechtliche Beurteilung und nehmenStellung zum Vorgehen der FINMA.
Jusletter_Stengel Sommer Ruckstuhl_GwG Guthabenkarten.pdf
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