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GesKR 2/2026, 167-184 Journal
Ist es richtig, wenn unsere Behörden den Einsatz von AT1 immer weiter an den Rand drängen wollen? Obwohl diese Instrumente im Vergleich zu den Eigenkapitalkosten günstig sind und ohne gesetzgeberischen Aufwand eine weitgehend identische Sicherheit wie Aktienkapital bieten können?
Yvan Lengwiler und ich zeigen im Artikel in der GesKR (und in einer Zusammenfassung, die in der NZZ veröffentlicht wurde) eine Möglichkeit auf, wie man schon bei einer relativ geringen Unterschreitung der Kapitalerfordernisse (und damit auf einem Niveau, das weit über den 7% CET 1/RVA liegt, die heute eine Abschreibung/Wandelung auslösen) AT1 in hartes Kernkapital (CET1) umwandeln kann – dies mittels einer freiwilligen Umtauschofferte und einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung mit einer Bezugsrechtsemission (mit einem üblichen Discount zwischen dem Bezugspreis und dem Marktpreis der Aktien vor Ankündigung der Rekapitalisierung).
Stärkung der Recovery-Fähigkeit von Schweizer Banken
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